AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ScanRo GmbH für die Fahrzeugwäsche

Die Rei­ni­gung der Fahr­zeu­ge in der Wasch­an­la­ge TRUCKWASH Ros­tock-Port erfolgt unter Zugrun­de­le­gung der nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen:

  1. Die Scan­Ro GmbH (nach­fol­gend AN genannt) über­nimmt im Rah­men des ver­ein­bar­ten Auf­trags­um­fan­ges (Wasch­pro­gramm) sowie nach Maß­ga­be die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend AGB genannt) die Rei­ni­gung von Fahr­zeu­gen, die auf­grund ihres Zustan­des, ihrer tech­ni­schen Para­me­ter und/oder ihrer Ladung für die Rei­ni­gung in der Wasch­an­la­ge des AN geeig­net sind.
  2. Neben der auto­ma­ti­schen Drei­sei­ten­bürs­ten­wasch­an­la­ge mit rotie­ren­den PE-Bürs­ten und Hoch­druck­dü­sen kom­men auch manu­ell bedien­te Hoch­druck­rei­ni­ger mit einem Was­ser­druck bis 120 bar zum Ein­satz. Bei der Fahr­zeug­rei­ni­gung wer­den neben Kalt­was­ser teil­wei­se che­mi­sche Sub­stan­zen bzw. alka­li­sche und sau­re Rei­ni­gungs­mit­tel ein­ge­setzt.
  3. Die Wasch­an­la­ge ist nur für Fahr­zeu­ge mit nach­fol­gen­den Abmes­sun­gen zuge­las­sen:
         • max. Höhe 4,20 m
         • max. Brei­te 2,90 m
         • max. Län­ge 27,00 m
  4. Lose und/oder beweg­lich an bzw. auf dem Fahr­zeug vor­han­de­ne Tei­le oder Anbau­ten sind vor der Ein­fahrt in die Wasch­stra­ße durch den Fahr­zeug­füh­rer zu ent­fer­nen oder in geeig­ne­ter Form zu sichern. Außen­spie­gel sind stets anzu­klap­pen, Anten­nen ein­zu­fah­ren bzw. abzu­neh­men. Fens­ter, Ver­de­cke und ande­re Öff­nun­gen der Außen­hül­le des Fahr­zeu­ges sind fest zu ver­schlie­ßen.
  5. Der Wasch­kun­de (nach­fol­gend AG genannt) und/oder der Fahr­zeug­füh­rer sind ver­pflich­tet, den AN vor Ver­trags­schluss unauf­ge­for­dert auf mög­li­che Gefähr­dun­gen, ins­be­son­de­re auf Gefahr­gut, hin­zu­wei­sen, die vom Fahr­zeug und/oder sei­ner Ladung aus­ge­hen kön­nen. Die Infor­ma­ti­ons­pflicht gilt auch für bekann­te, ange­nom­me­ne oder befürch­te­te Unver­träg­lich­kei­ten des Fahr­zeu­ges oder sei­ner Ladung gegen­über che­mi­schen oder mecha­ni­schen Rei­ni­gungs­mit­teln.
  6. Der Fahr­zeug­füh­rer ist ver­pflich­tet, sämt­li­che Wert­ge­gen­stän­de sicher zu ver­wah­ren und das Fahr­zeug wäh­rend des Wasch­vor­gangs zu ver­schlie­ßen.
  7. Der AN haf­tet nicht für wäh­rend des Wasch­vor­gan­ges oder im Zusam­men­hang mit die­sem abhan­den gekom­me­ne Gegen­stän­de.
  8. Die Ein­fahrt in die sowie die Aus­fahrt aus der Wasch­an­la­ge ist nur nach Auf­for­de­rung durch das Per­so­nal des AN und mit ange­mes­se­ner Geschwin­dig­keit (max. Schritt­ge­schwin­dig­keit) zuläs­sig.
  9. Den Hin­wei­sen des AN oder des­sen Per­so­nals ist Fol­ge zu leis­ten. Ein­fahrt und Aus­fahrt aus der Wasch­hal­le erfolgt in aus­schließ­li­cher Ver­ant­wor­tung und auf Risi­ko des AG. Das Fahr­zeug ist in der Wasch­hal­le durch den Fahr­zeug­füh­rer vor­schrifts­ge­mäß abzu­stel­len, gegen Weg­rol­len zu sichern und der Motor ist aus­zu­stel­len.
  10. Wäh­rend des Wasch­vor­gan­ges hat der Fahr­zeug­füh­rer sein Fahr­zeug und die Wasch­hal­le zu ver­las­sen.
  11. Der AN haf­tet nicht für Schä­den am Fahr­zeug sowie des­sen Ladung, es sei denn, der AN han­delt grob fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich oder ver­letzt ver­trags­we­sent­li­che Pflich­ten. Soweit die Haf­tung des AN aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter, sei­ner Arbeit­neh­mer und Erfül­lungs­ge­hil­fen.
  12. Der AG haf­tet für alle durch ihn, sei­ne Arbeit­neh­mer und/oder Erfül­lungs­ge­hil­fen schuld­haft ver­ur­sach­ten Schä­den an der Wasch­an­la­ge, ins­be­son­de­re für Schä­den, die durch Ver­let­zung der hier genann­ten Bestim­mun­gen ent­stan­den sind.
  13. Es gel­ten die Prei­se in EURO gemäß der aktu­el­len, im Office (Büro­an­bau) aus­lie­gen­den Preis­lis­te oder die mit dem AG mit­tels Fir­men­ver­trag ver­ein­bar­ten Prei­se bzw. Kon­di­tio­nen.
  14. Der Wasch­preis ist vor der Fahr­zeug­wä­sche ent­we­der in bar oder mit einer akzep­tier­ten Kar­te an der Kas­se im Office (Büro­an­bau) zu ent­rich­ten. Für Fir­men­ver­trä­ge kön­nen davon abwei­chen­de Bedin­gun­gen gel­ten.
  15. Rekla­ma­tio­nen zum Wasch­ergeb­nis oder Ersatz­an­sprü­che wegen Schä­den am Fahr­zeug hat der Fahr­zeug­füh­rer unver­züg­lich, in jedem Fall jedoch vor dem Ver­las­sen des Betriebs­ge­län­des des AN, anzu­mel­den. Spä­te­re Ansprü­che sind aus­ge­schlos­sen.
  16. Die AGB sind an der Kas­se im Office (Büro­an­bau) aus­ge­hängt, wer­den dort auf Anfra­ge aus­ge­hän­digt und kön­nen im Inter­net unter www.scanwash.de ein­ge­se­hen wer­den.
  17. Die AGB unter­lie­gen dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Für alle Strei­tig­kei­ten aus dem Ver­trag sowie die­sen AGB sind die ordent­li­chen Gerich­te in Ros­tock aus­schließ­lich zustän­dig, sofern der Kun­de Kauf­mann i.S.d. Han­dels­ge­setz­bu­ches, ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen oder eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts ist.

Ros­tock, den 17.03.2026

Scan­Ro GmbH

AGB

“All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen”

… der Scan­Ro GmbH für die Fahr­zeug­wä­sche

Die Rei­ni­gung der Fahr­zeu­ge in der Wasch­an­la­ge TRUCKWASH Ros­tock-Port erfolgt unter Zugrun­de­le­gung der nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen:

  1. Die Scan­Ro GmbH (nach­fol­gend AN genannt) über­nimmt im Rah­men des ver­ein­bar­ten Auf­trags­um­fan­ges (Wasch­pro­gramm) sowie nach Maß­ga­be die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend AGB genannt) die Rei­ni­gung von Fahr­zeu­gen, die auf­grund ihres Zustan­des, ihrer tech­ni­schen Para­me­ter und/oder ihrer Ladung für die Rei­ni­gung in der Wasch­an­la­ge des AN geeig­net sind.
  2. Neben der auto­ma­ti­schen Drei­sei­ten­bürs­ten­wasch­an­la­ge mit rotie­ren­den PE-Bürs­ten und Hoch­druck­dü­sen kom­men auch manu­ell bedien­te Hoch­druck­rei­ni­ger mit einem Was­ser­druck bis 120 bar zum Ein­satz. Bei der Fahr­zeug­rei­ni­gung wer­den neben Kalt­was­ser teil­wei­se che­mi­sche Sub­stan­zen bzw. alka­li­sche und sau­re Rei­ni­gungs­mit­tel ein­ge­setzt.
  3. Die Wasch­an­la­ge ist nur für Fahr­zeu­ge mit nach­fol­gen­den Abmes­sun­gen zuge­las­sen:
    • max. Höhe 4,20 m
    • max. Brei­te 2,90 m
    • max. Län­ge 27,00 m
  4. Lose und/oder beweg­lich an bzw. auf dem Fahr­zeug vor­han­de­ne Tei­le oder Anbau­ten sind vor der Ein­fahrt in die Wasch­stra­ße durch den Fahr­zeug­füh­rer zu ent­fer­nen oder in geeig­ne­ter Form zu sichern. Außen­spie­gel sind stets anzu­klap­pen, Anten­nen ein­zu­fah­ren bzw. abzu­neh­men. Fens­ter, Ver­de­cke und ande­re Öff­nun­gen der Außen­hül­le des Fahr­zeu­ges sind fest zu ver­schlie­ßen.
  5. Der Wasch­kun­de (nach­fol­gend AG genannt) und/oder der Fahr­zeug­füh­rer sind ver­pflich­tet, den AN vor Ver­trags­schluss unauf­ge­for­dert auf mög­li­che Gefähr­dun­gen, ins­be­son­de­re auf Gefahr­gut, hin­zu­wei­sen, die vom Fahr­zeug und/oder sei­ner Ladung aus­ge­hen kön­nen. Die Infor­ma­ti­ons­pflicht gilt auch für bekann­te, ange­nom­me­ne oder befürch­te­te Unver­träg­lich­kei­ten des Fahr­zeu­ges oder sei­ner Ladung gegen­über che­mi­schen oder mecha­ni­schen Rei­ni­gungs­mit­teln.
  6. Der Fahr­zeug­füh­rer ist ver­pflich­tet, sämt­li­che Wert­ge­gen­stän­de sicher zu ver­wah­ren und das Fahr­zeug wäh­rend des Wasch­vor­gangs zu ver­schlie­ßen.
  7. Der AN haf­tet nicht für wäh­rend des Wasch­vor­gan­ges oder im Zusam­men­hang mit die­sem abhan­den gekom­me­ne Gegen­stän­de.
  8. Die Ein­fahrt in die sowie die Aus­fahrt aus der Wasch­an­la­ge ist nur nach Auf­for­de­rung durch das Per­so­nal des AN und mit ange­mes­se­ner Geschwin­dig­keit (max. Schritt­ge­schwin­dig­keit) zuläs­sig.
  9. Den Hin­wei­sen des AN oder des­sen Per­so­nals ist Fol­ge zu leis­ten. Ein­fahrt und Aus­fahrt aus der Wasch­hal­le erfolgt in aus­schließ­li­cher Ver­ant­wor­tung und auf Risi­ko des AG. Das Fahr­zeug ist in der Wasch­hal­le durch den Fahr­zeug­füh­rer vor­schrifts­ge­mäß abzu­stel­len, gegen Weg­rol­len zu sichern und der Motor ist aus­zu­stel­len.
  10. Wäh­rend des Wasch­vor­gan­ges hat der Fahr­zeug­füh­rer sein Fahr­zeug und die Wasch­hal­le zu ver­las­sen.
  11. Der AN haf­tet nicht für Schä­den am Fahr­zeug sowie des­sen Ladung, es sei denn, der AN han­delt grob fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich oder ver­letzt ver­trags­we­sent­li­che Pflich­ten. Soweit die Haf­tung des AN aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter, sei­ner Arbeit­neh­mer und Erfül­lungs­ge­hil­fen.
  12. Der AG haf­tet für alle durch ihn, sei­ne Arbeit­neh­mer und/oder Erfül­lungs­ge­hil­fen schuld­haft ver­ur­sach­ten Schä­den an der Wasch­an­la­ge, ins­be­son­de­re für Schä­den, die durch Ver­let­zung der hier genann­ten Bestim­mun­gen ent­stan­den sind.
  13. Es gel­ten die Prei­se in EURO gemäß der aktu­el­len, im Office (Büro­an­bau) aus­lie­gen­den Preis­lis­te oder die mit dem AG mit­tels Fir­men­ver­trag ver­ein­bar­ten Prei­se bzw. Kon­di­tio­nen.
  14. Der Wasch­preis ist vor der Fahr­zeug­wä­sche ent­we­der in bar oder mit einer akzep­tier­ten Kar­te an der Kas­se im Office (Büro­an­bau) zu ent­rich­ten. Für Fir­men­ver­trä­ge kön­nen davon abwei­chen­de Bedin­gun­gen gel­ten.
  15. Rekla­ma­tio­nen zum Wasch­ergeb­nis oder Ersatz­an­sprü­che wegen Schä­den am Fahr­zeug hat der Fahr­zeug­füh­rer unver­züg­lich, in jedem Fall jedoch vor dem Ver­las­sen des Betriebs­ge­län­des des AN, anzu­mel­den. Spä­te­re Ansprü­che sind aus­ge­schlos­sen.
  16. Die AGB sind an der Kas­se im Office (Büro­an­bau) aus­ge­hängt, wer­den dort auf Anfra­ge aus­ge­hän­digt und kön­nen im Inter­net unter www.scanwash.de ein­ge­se­hen wer­den.
  17. Die AGB unter­lie­gen dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Für alle Strei­tig­kei­ten aus dem Ver­trag sowie die­sen AGB sind die ordent­li­chen Gerich­te in Ros­tock aus­schließ­lich zustän­dig, sofern der Kun­de Kauf­mann i.S.d. Han­dels­ge­setz­bu­ches, ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen oder eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts ist.

Ros­tock, den 17.03.2026

Scan­Ro GmbH